Übertragung Ihrer Wohnung auf eine andere Person
Es gibt viele Gründe, warum Sie das Eigentum an Ihrer Wohnung ändern möchten. Bei einem Eigentümerwechsel wird das Darlehen auf den Namen einer anderen Person übertragen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie eine Übertragung Ihres Wohnungsbaudarlehens in Erwägung ziehen können. Dazu gehören Trennung oder Scheidung, Krankheit oder Tod, familiäre Gründe oder eine Änderung der finanziellen Verhältnisse.
Sie können Ihr Wohnungsbaudarlehen nicht ohne Zustimmung des Kreditgebers auf eine andere Person übertragen. Der Grund dafür ist, dass der Kreditgeber die Rechtsvorschriften über die verantwortungsvolle Kreditvergabe einhalten und sicherstellen muss, dass das Darlehen für die neue Person nicht ungeeignet ist. In der Regel verlangt der Kreditgeber, dass die Immobilie übertragen und gleichzeitig mit der Auszahlung Ihres derzeitigen Darlehens ein neues Darlehen aufgenommen wird.
Wenn Sie einen Eigentumswechsel für Ihre Immobilie in Erwägung ziehen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies in einigen Fällen mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Zu den Kosten, die mit der Übertragung Ihres Immobiliendarlehens verbunden sind, gehören die Zahlung der Kapitalertragssteuer, die Hypothekenversicherung des Darlehensgebers, die Stempelsteuer (die sich nach dem Wert des Grundstücks und der Immobilie richtet), die Entlastungs- und Eintragungsgebühren sowie die Anwaltskosten.