Das B1-Visum ist ein befristetes US-Visum ohne Einwanderungserlaubnis, das Besuchern die Einreise in die USA zu geschäftlichen Zwecken ermöglicht.
Die abgedeckten Aktivitäten umfassen:
- Beratung mit Kunden oder Geschäftspartnern,
- Konferenzen, Seminare oder Tagungen,
- Forschungsarbeiten,
- Teilnahme an rechtlichen Verhandlungen oder Verfahren.
B1-Visa sind bis zu sechs Monate gültig und können einmal um bis zu weitere sechs Monate verlängert werden.
Nachweis der Rückkehrabsicht
B1-Visa sind in hohem Maße ermessensabhängig und können oft verweigert werden, wenn nicht genügend Beweise vorgelegt werden. Der Schlüsselfaktor für einen B1-Visumsantrag ist die Vorlage ausreichender Beweise beim US-Konsulat, dass der Antragsteller die volle Absicht hat, in sein Heimatland zurückzukehren.
Die meisten Anträge hängen davon ab, dass der Antragsteller nachweisen kann, dass er starke Bindungen zu seinem Heimatland hat. Dieser Nachweis kann bedeuten…
- Eigentum an einer Immobilie
- Beschäftigung
- oder wichtige Familienangehörige
Wir empfehlen Ihnen dringend, mit einem qualifizierten Einwanderungsanwalt zusammenzuarbeiten, der Ihnen bei der Vorbereitung der Nachweise hilft, die Sie bei einem B1-Antrag vorlegen müssen.
Anwaltstipps für B-Visumsanträge
Alternative Optionen
Personen, die einen Antrag auf ein B1-Visum in Erwägung ziehen, können sich auch informieren:
- E1 – Treaty Trader
- E2 – Treaty Investor
- H1B – Specialty Occupation
B1 Visa FAQs
Das B1-Visum ist ein befristetes US-Visum ohne Einwanderungserlaubnis, das Besuchern die Einreise in die USA zu geschäftlichen Zwecken für bis zu sechs Monate gestattet und einmal um bis zu weitere sechs Monate verlängert werden kann.
Im Allgemeinen dauert die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis für B1-Visa etwa 3 Monate (90 Tage), in letzter Zeit jedoch länger – oft bis zu 4,5-5 Monate (135-150 Tage).
B1-Visa sind in hohem Maße ermessensabhängig und können oft verweigert werden, wenn nicht genügend Beweise dafür vorgelegt werden, dass der Antragsteller die volle Absicht hat, in sein Heimatland zurückzukehren.