Betreutes Wohnen in Wisconsin

In Wisconsin wird betreutes Wohnen in einer gemeindenahen Wohneinrichtung (CBRF) angeboten. Diese Einrichtungen bieten die niedrigste Stufe der Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs) und stellen nicht mehr als drei Stunden pro Woche zur Verfügung. In Wisconsin gibt es viele Einrichtungen für ältere Menschen, die im Alter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, aber mit zunehmender Gebrechlichkeit mehr Zugang zu Dienstleistungen benötigen. Ein CBRF kann Flügel enthalten, die als Residential Care Apartment Complexes (RCAC) bezeichnet werden und für Bewohner mit höherem Pflegebedarf bestimmt sind und bis zu 28 Stunden Pflege pro Woche bieten können. RCACs können sowohl eigenständig als auch innerhalb einer CBRF betrieben werden.

Zulassungsvoraussetzungen für Betreutes Wohnen

Um Bewohner einer CBRF zu werden, kann eine Person persönliche Pflegeleistungen benötigen, jedoch nicht mehr als drei Stunden pro Woche. Das CBRF kann ein breiteres Spektrum von Bewohnern aufnehmen, z. B. geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen, ältere Menschen und Demenzkranke. Keine Einrichtung für betreutes Wohnen kann jemanden aufnehmen, der nicht in der Lage ist, sich im Notfall selbst zu entfernen.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein RCAC sind unterschiedlich. Diese Einrichtungen sind für Personen gedacht, die eine höhere Pflegestufe benötigen, aber nicht:

  • bei denen Alzheimer oder eine verwandte Demenzerkrankung diagnostiziert wurde
  • die nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen
  • die eine umfassende Gesundheitsüberwachung benötigen

Personen, die in diese Kategorie fallen, können mit ihren Ehepartnern einziehen, solange diese die rechtliche Verantwortung tragen.

Betreutes Wohnen

Einrichtungen für betreutes Wohnen müssen ihren Bewohnern Folgendes bieten:

  • Täglich drei regelmäßige Mahlzeiten, die im Restaurant oder in der Familie serviert werden, sowie jederzeit Zugang zu Zwischenmahlzeiten, und sie müssen auf spezielle Diätwünsche oder ärztlich verordnete Kost eingehen. Auch in den Einrichtungen gelten strenge Anforderungen an die Sicherheit in der Küche und die Hygiene bei der Essenszubereitung.
  • Eine saubere, geruchsfreie und häusliche Wohnung, die dekoriert und vollständig möbliert ist, es sei denn, der Bewohner möchte seine eigenen Möbel zur Verfügung stellen.
  • Saubere und gepflegte Wäscherei.

Das CBRF ist für Bewohner gedacht, die derzeit nur ein geringes Maß an persönlicher Pflege benötigen, aber die anderen Vorteile des gemeinschaftlichen Wohnens, wie z. B. Essen in der Familie und Hilfe bei der Hausarbeit, genießen möchten. Wenn mehr Dienstleistungen benötigt werden, bieten viele Einrichtungen einen Wohn-Pflege-Apartment-Komplex (RCAC) innerhalb der Gemeinschaft an, um den Bewohnern die Möglichkeit zu geben, ihre Betreuungsleistungen zu erhöhen, ohne dass sie aus ihrer gewählten Wohnung umziehen müssen. Ein RCAC ist für Bewohner gedacht, die anfangs vielleicht nur vier Stunden Pflege pro Woche benötigen, später aber bis zu 28 Stunden. Zu den persönlichen Betreuungsleistungen gehören:

  • Unterstützende Dienstleistungen wie Haushaltsführung, Transport und Freizeitaktivitäten
  • Persönliche Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL)
  • Pflegedienstleistungen wie Medikamentenmanagement und -verabreichung
  • Notfallhilfe rund um die Uhr

Es gibt keine Begrenzung für die Stunden der persönlichen Betreuung, die ein Bewohner von Freunden und Verwandten erhalten kann, oder für diejenigen, die unter Hospizpflege stehen. Ein Bewohner, der eine Verletzung oder eine plötzliche Krankheit erleidet, kann mehr als 28 Stunden Pflege pro Woche in Anspruch nehmen und in der Einrichtung bleiben, solange der Zustand nicht länger als 90 Tage andauert.

Medicaid-Richtlinie für betreutes Wohnen

Während Wisconsin Medicaid die Kosten für betreutes Wohnen nicht direkt übernimmt, bietet es Freistellungen für betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner an, die sich aufgrund von Alter, Einkommen und anderen Einschränkungen qualifizieren. Das Programm Family Care (Familienpflege) bietet Zuschüsse für anspruchsberechtigte Senioren, die in einer gemeindenahen Wohneinrichtung (CBRF) oder einem zertifizierten Wohn-Pflege-Apartmentkomplex (RCAC) leben. Dieses Programm wurde kürzlich auf alle 72 Bezirke ausgeweitet (Stand 2018), ohne dass es Wartelisten gibt.

Anforderungen an betreute Wohngemeinschaften

Alle Bewohner von betreuten Wohngemeinschaften in Wisconsin haben Anspruch auf eine eigene Wohnung mit individuellen Wohn- und Schlafbereichen, Toiletten und Küchenbereichen. Ein CBRF kann zwischen 5 und 257 Wohnungen umfassen, während ein RCAC mit höherer Pflegestufe zwischen 5 und 109 Einzelappartements haben kann.

Servicevereinbarungen für Betreutes Wohnen

Bewohner von Wohn-Pflege-Apartment-Komplexen (RCAC) in Wisconsin müssen vor dem Einzugstermin eine Servicevereinbarung und eine Risikovereinbarung abschließen. In der Dienstleistungsvereinbarung werden die Dienstleistungen, die einem Bewohner in der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, und die damit verbundenen Kosten sowie zusätzliche Dienstleistungen, die dem Bewohner angeboten werden könnten, aufgeführt. Die Einrichtungen müssen in diesem Vertrag auch festlegen, wie sie ihre Bewohner über Gebührenänderungen informieren. In der Dienstleistungsvereinbarung werden die Aktivitäten und sozialen Kontakte aufgeführt, bei deren Aufrechterhaltung die Einrichtung den Bewohner unterstützen wird.

Die Risikovereinbarung ist ein Dokument, in dem jede Situation beschrieben wird, in der ein Bewohner ein Verhalten wünscht, das den Richtlinien der Einrichtung widerspricht. In dem Bestreben, den freien Willen des Bewohners zu maximieren, muss jedes mögliche negative Szenario im Voraus in einer Risikovereinbarung dargelegt werden, um sicherzustellen, dass die Einrichtung die Wünsche des Bewohners jederzeit respektiert, unabhängig von den Richtlinien. Ein Beispiel, das in einem Risikovertrag ausgehandelt werden könnte, sind Mobilitätshilfen, wie z. B. die Bevorzugung eines Stocks gegenüber einer Gehhilfe; auch wenn eine Einrichtung eine Gehhilfe für sicherer hält, könnte sich ein Bewohner für einen Stock entscheiden.

Eine gemeindenahe Wohneinrichtung (CBRF) verfügt über eine Aufnahmevereinbarung, die die in einer Dienstleistungsvereinbarung enthaltenen Informationen sowie Mieterinformationen enthält. Zu den erforderlichen Informationen gehören u. a. die geforderte Kaution, die Richtlinien für das Bereithalten von Zimmern während der Abwesenheit der Bewohner, Rückerstattungen und die Richtlinien für die Benachrichtigung bei Auszug.

Vorschriften für die Medikamenteneinnahme

Bewohner von betreuten Wohneinrichtungen in Wisconsin müssen für alle Medikamente eine ärztliche Anordnung haben und diese Medikamente in ihren Leistungsplänen aufführen. Eine examinierte Krankenschwester kann den Bewohnern bei der Einnahme oder Verabreichung von Medikamenten behilflich sein, und es muss auch in den Plänen vermerkt sein, wenn sie bei der Einnahme von Medikamenten unterstützt werden. Wenn in einer Einrichtung für betreutes Wohnen Bewohner leben, die Psychopharmaka einnehmen, muss das Pflegepersonal in den Nebenwirkungen dieser Medikamente geschult sein, und die Medikation der Bewohner muss vierteljährlich überprüft werden.

Wisconsin Assisted Living Staffing Requirements

Der Einrichtungsleiter muss mindestens von 7 Uhr morgens bis 19 Uhr abends anwesend sein, wenn Bewohner anwesend sind, und in größeren Einrichtungen 24 Stunden am Tag. Der Einrichtungsleiter muss über mindestens zwei Jahre Erfahrung oder einen Abschluss im Gesundheitswesen verfügen. In einem RCAC muss immer ein Personalverantwortlicher wach sein und den Bewohnern bei allen anfallenden Bedürfnissen zur Seite stehen. Diese Person legt den Personalbedarf für die Einrichtung fest.

Personal mit einer Lizenz muss mindestens 21 Jahre alt sein und alle Anforderungen für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllen, aber das Pflegepersonal für die Bewohner muss nur 18 Jahre alt sein. Das gesamte Personal wird jährlich auf übertragbare Krankheiten, einschließlich Tuberkulose, untersucht. Alle Mitarbeiter von Wohngemeinschaften haben eine individuelle Akte, in der alle Informationen über Beschäftigung, Ausbildung, Hintergrundüberprüfung und Screening enthalten sind.

Schulungsanforderungen für Personal im Betreuten Wohnen

Im Allgemeinen sind die Einrichtungen, die das direkte Pflegepersonal verwalten, für die Bereitstellung von Schulungsprogrammen für alle Mitarbeiter in der Einrichtung verantwortlich. Persönliche Pflegeleistungen werden von zugelassenen Anbietern wie der Krankenschwester des Bewohners erbracht. Alle Mitarbeiter einer gemeindenahen Wohneinrichtung (CBRF) müssen innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Einstellung in folgenden Bereichen geschult werden:

  • Erste Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung und andere Sicherheitsschulungen
  • Brandverhütungs-, Kontroll- und Evakuierungsrichtlinien
  • Jede Dienstleistung, für die sie angestellt sind

Pflegepersonal in Wohn-Pflege-Apartment-Komplexen (RCACs) muss in jedem Bereich geschult werden, bevor es Pflegeleistungen erbringt, oder während der Arbeit beaufsichtigt werden. Zu den persönlichen Pflegedienstleistungen, die eine Schulung erfordern, gehören:

  • Medikationsmanagement, wenn der Mitarbeiter bei der Medikamenteneinnahme hilft.
  • Baden, Körperpflege, Anziehen und Hautpflege
  • Transferieren und Gehen
  • Bewegen
  • Mahlzeitenzubereitung und Essen

Krankenschwestern und -pfleger sowie Verwalter müssen höhere Anforderungen erfüllen und benötigen eine Zulassung als Krankenpfleger bzw. als Verwalter eines Pflegeheims.

Hintergrundüberprüfung

Der Staat verlangt, dass alle Verwalter, Betreiber, Mitarbeiter des Gesundheitswesens und alle Bewerber über 18 Jahre für eine Stelle in der direkten Pflege einer gründlichen Hintergrundüberprüfung unterzogen werden, auch bei einer befristeten Beschäftigung. Diese Überprüfung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung sowie alle vier Jahre durchgeführt werden, wobei Anfragen an:

  • Die Datenbank des Justizministeriums für Vorstrafen
  • Das Register für Fehlverhalten von Pflegekräften und Pflegehelfern
  • Die staatliche Kinderfürsorgedatenbank, die alle Berichte über Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern in Wisconsin enthält

Wenn die angehende Pflegekraft neu (innerhalb der letzten drei Jahre) in Wisconsin ansässig ist, muss sie sich auch einer Überprüfung der Fingerabdruckdatenbank des FBI unterziehen. Das Department of Safety and Professional Services (Ministerium für Sicherheit und berufliche Dienstleistungen) sucht auch nach lizenzierten Pflegekräften und Verwaltern, um nachteilige Ergebnisse zu ermitteln.

Wer wegen eines schweren Verbrechens verurteilt wurde, darf keine Lizenz für den Betrieb einer Einrichtung für betreutes Wohnen erhalten. Eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Dollar kann verhängt werden, wenn eine Person es absichtlich unterlässt, eine Einrichtung über ihre Verurteilungen zu informieren. Alle Pflegekräfte, bei deren Hintergrundüberprüfung gewalttätige, vernachlässigende oder anderweitig missbräuchliche Handlungen festgestellt werden, werden in das Register für Fehlverhalten von Pflegekräften auf Lebenszeit aufgenommen und sind verpflichtet, ihre Bewohner und/oder deren Familien über die Verurteilungen und ihre Rehabilitationsbemühungen zu informieren.

Anforderungen für die Meldung von Missbrauch

Gemeinschaftsbasierte Wohneinrichtungen (CBRF) und Wohn-Pflege-Apartment-Komplexe (RCAC) müssen den Pflegebedarf der dort lebenden Menschen sowie alle außerplanmäßigen Bedürfnisse und einen 24-Stunden-Sicherheitsdienst erfüllen. Während eine CBRF vom Staat zugelassen ist, kann eine RCAC entweder registriert oder zertifiziert sein. Zertifizierte RCACs haben Anspruch auf Medicaid-Zahlungen, werden inspiziert und Beschwerden werden untersucht. Ein registriertes RCAC muss nur Beschwerden untersuchen, wird aber nicht inspiziert und kann daher keine Medicaid-Zahlungen annehmen.

Wenn eine Einrichtung ihren Pflichten nicht nachkommt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale für Langzeitpflege oder an den Ombudsmann für Langzeitpflege wenden, um eine Lösung zu finden. Wenn Sie ein Problem mit einer Pflegekraft oder einer Pflegehelferin melden möchten, rufen Sie 608-243-2019 an oder besuchen Sie die Website zur Einreichung von Beschwerden über Pflegekräfte.

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