Betriebszeiten und Feiertagsbeschränkungen
Eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang 7 Tage die Woche von weniger als 10′ breit. Bis Mittag am Samstag und Sonntag, wenn die Breite der Ladung größer als 10′ ist, bis zu 14′.
Für Ladungen mit einer Höhe von mehr als 14′ 6″, einer Länge von mehr als 80′ 0″ und/oder einer Breite von mehr als 10′ 0″ sind an den folgenden Tagen keine Fahrten erlaubt, wenn die aufgelisteten Feiertage im Staat Florida gemäß F.A.C. 14-26 eingehalten werden: Neujahr, Memorial Day, Independence Day, Labor Day, Thanksgiving und Weihnachten. Fällt einer dieser Feiertage auf einen Samstag, so ist der vorangehende Freitag ebenfalls als Feiertag zu betrachten. Fällt einer dieser Feiertage auf einen Sonntag, so gilt der folgende Montag ebenfalls als Feiertag.
Von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr dürfen in den Bezirken Hillsboro und Date keine Fahrzeuge bewegt werden. Andere Einschränkungen können auf der Genehmigung auferlegt werden.
„Übergroße Ladung“ Banner Vorschriften und Anforderungen
Alle übergroßen Ladungen müssen ein „OVERSIZE LOAD“-Schild an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs tragen. Größe: 7′ lang, 18″ hoch Buchstaben: 12″ hoch, 1,5″ Strich Hintergrund: Gelb
Flaggenanforderungen
Flaggen sind für alle übergroßen Ladungen erforderlich. Die Flaggen müssen sauber, rot oder leuchtend orange und mindestens 12 Zoll groß sein. Auf dem zugelassenen Fahrzeug müssen sie so angebracht sein, dass sie an allen vier Ecken der überbreiten Ladung und an den äußersten Enden aller Vorsprünge, Auskragungen oder Überhänge frei wehen.
Warnleuchten: Farbe und Platzierung
Ein rotierendes, stroboskopisches oder blinkendes gelbes Licht, das bis zu 500 Fuß weit sichtbar ist, muss am Fahrzeug angebracht sein, um den gesamten herannahenden Verkehr vor einer möglichen Sicherheitsgefahr zu warnen.
Informationsquelle:
https://www.flhsmv.gov/fhp/CVE/2015truckingmanual.pdf
Was gilt in Florida als „übergroße Last“?
ABMESSUNGEN: Breite: 8′ 6″ (8′ auf Straßen mit weniger als 12′) Höhe: 13′ 6″ Länge: Einzelfahrzeug 40′ Gesetzlicher Überhang: Vorne 3′, hinten 15′ (von der Mitte der Hinterachse bis zum Ende) Kombiniertes Fahrzeug 55′ Gesamtgewicht: Einzelachse: 21.000 lb. Tandemachse: 34.000 lb. Tridem: 42.000 lb. Max. Bruttogewicht: 80.000 lb.
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