Göttliches Recht

Göttliches Recht umfasst alle Rechtsvorschriften, die als aus einer transzendenten Quelle stammend angesehen werden, wie z. B. dem Willen Gottes oder der Götter – im Gegensatz zum von Menschen geschaffenen Recht oder zum weltlichen Recht. Angelos Chaniotis und Rudolph F. Peters zufolge werden göttliche Gesetze in der Regel als den von Menschen geschaffenen Gesetzen überlegen angesehen, was manchmal auf die Annahme zurückzuführen ist, dass ihre Quelle über Ressourcen jenseits des menschlichen Wissens und der menschlichen Vernunft verfügt. Wer an göttliche Gesetze glaubt, kann ihnen eine größere Autorität zubilligen als anderen Gesetzen, indem er beispielsweise davon ausgeht, dass göttliche Gesetze nicht von menschlichen Autoritäten geändert werden können.

Chaniotis zufolge zeichnen sich göttliche Gesetze durch ihre scheinbare Unflexibilität aus. Die Einführung von Interpretationen in das göttliche Gesetz ist umstritten, da die Gläubigen großen Wert auf die genaue Einhaltung des Gesetzes legen. Die Gegner der Anwendung des göttlichen Gesetzes bestreiten in der Regel, dass es rein göttlich ist, und verweisen auf menschliche Einflüsse im Gesetz. Diese Gegner charakterisieren solche Gesetze als Teil einer bestimmten kulturellen Tradition. Die Befürworter des göttlichen Gesetzes hingegen sträuben sich manchmal dagegen, unflexible göttliche Gesetze an kulturelle Kontexte anzupassen.

Das mittelalterliche Christentum ging von der Existenz dreier Arten von Gesetzen aus: göttliches Gesetz, Naturrecht und von Menschen gemachtes Recht. Die Theologen haben den Geltungsbereich des Naturrechts heftig diskutiert, wobei die Aufklärung den stärkeren Gebrauch der Vernunft und die Ausweitung des Geltungsbereichs des Naturrechts förderte und das göttliche Recht in einem Prozess der Säkularisierung an den Rand drängte. Da die Autorität des göttlichen Rechts in seiner Quelle verwurzelt ist, sind die Ursprünge und die Überlieferungsgeschichte des göttlichen Rechts wichtig.

Es kommt häufig zu Konflikten zwischen säkularen Auffassungen von Gerechtigkeit oder Moral und göttlichem Recht.

Religiöses Recht, wie das kanonische Recht, umfasst sowohl göttliches Recht als auch zusätzliche Interpretationen, logische Erweiterungen und Traditionen.

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