Mangansulfid

Abschnitt 1: IDENTIFIZIERUNG

Produktname: Mangansulfid

Produktnummer: Alle anwendbaren American Elements Produktcodes, z.B. MN-S-02-P , MN-S-03-P , MN-S-05-P , MN-S-04-P

CAS #: 18820-29-6

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und Entwicklung

Lieferantenangaben:
American Elements
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel: +1 310-208-0551
Fax: +1 310-208-0351

Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
International: +1 703-527-3887

ABSCHNITT 2. GEFAHRENBEZEICHNUNG

2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
GHS-Einstufung gemäß 29 CFR 1910 (OSHA HCS)
Hautreizung (Kategorie 2), H315
Augenreizung (Kategorie 2A), H319
Sensibilisierung der Haut (Kategorie 1), H317
Akute aquatische Toxizität (Kategorie 2), H401
Chronische aquatische Toxizität (Kategorie 2), H411
Für den vollständigen Wortlaut der in diesem Abschnitt genannten H-Sätze siehe Abschnitt 16.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente, einschließlich Sicherheitshinweise
Piktogramm

Ausrufezeichen - GHS07 Umwelt - GHS09

Signalwort Warnung
Gefahrenhinweis(e)
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Vorsichtsmaßnahme(n)
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Spray vermeiden.
P264 Nach Gebrauch gründlich Haut waschen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung darf den Arbeitsplatz nicht verlassen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305 + P351 + P338 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht zu handhaben. Weiter spülen.
P333 + P313 Bei Auftreten von Hautreizungen oder Hautausschlag: Ärztlichen Rat einholen.
P337 + P313 Bei andauernder Augenreizung: Bei andauernder Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.
P362 Beschmutzte, getränkte Kleidung ausziehen und vor Wiedergebrauch waschen.
P391 Verschüttetes Produkt aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Gefahren, die nicht anderweitig eingestuft sind (HNOC) oder nicht unter das GHS fallen – keine

Abschnitt 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Stoffe
Formel : MnS
Molekulargewicht : 87.00 g/mol
CAS-Nr. : 18820-29-6
EC-Nr. : 242-599-3

Abschnitt 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.
Bei Einatmen
Person an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen. Einen Arzt aufsuchen.
Bei Hautkontakt
Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Einen Arzt konsultieren.
Bei Augenkontakt
Mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel Wasser spülen und einen Arzt konsultieren.
Bei Verschlucken
Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Mund mit Wasser ausspülen. Einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Die wichtigsten bekannten Symptome und Wirkungen sind in der Kennzeichnung (siehe Abschnitt 2.2) und/oder in Abschnitt 11 beschrieben
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Trockenes Pulver Trockener Sand
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Daten verfügbar
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Bei der Brandbekämpfung umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, falls erforderlich.
5.4 Weitere Angaben
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Persönliche Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Atemschutz tragen. Staubbildung vermeiden. Einatmen von Dämpfen, Nebel oder Gasen vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen.
Staub nicht einatmen.
Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies gefahrlos möglich ist. Produkt nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Ableitung in die Umwelt
muss vermieden werden.
6.3 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Reinigung
Aufnehmen und staubfrei entsorgen. Auffegen und aufschaufeln. Nicht mit Wasser abspülen. Zur Entsorgung in geeigneten,
geschlossenen Behältern aufbewahren.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Beseitigung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Bei der Weiterverarbeitung von Feststoffen kann sich
brennbarer Staub bilden. Die Möglichkeit der Bildung brennbarer Stäube sollte vor der Weiterverarbeitung berücksichtigt werden.
An den Stellen, an denen sich Staub bildet, für eine angemessene Absaugung sorgen.
Vorsichtsmaßnahmen siehe Abschnitt 2.2.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich etwaiger Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.
Produkt während der Lagerung nicht mit Wasser in Berührung bringen. Nicht in der Nähe von Säuren lagern.
Luftempfindlich. An einem trockenen Ort aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en)
Abgesehen von den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren spezifischen Verwendungen vorgeschrieben

Abschnitt 8. EXPOSITIONSBEKÄMPFUNG/PERSONENSCHUTZ

Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Maßnahmen
Gemäß guter Arbeitshygiene und Sicherheitspraxis handhaben. Vor den Pausen und am Ende des Arbeitstages Hände waschen.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Gesichtsschutzschild und Schutzbrille verwenden Augenschutzausrüstung verwenden, die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder EN 166 (EU) geprüft und zugelassen ist.
Hautschutz
Handschuhe tragen. Die Handschuhe müssen vor dem Gebrauch geprüft werden. Eine geeignete Technik zum Ausziehen der Handschuhe anwenden (ohne die Außenfläche der Handschuhe zu berühren), um Hautkontakt mit diesem Produkt zu vermeiden. Kontaminierte Handschuhe nach Gebrauch gemäß den geltenden Gesetzen und der guten Laborpraxis entsorgen. Waschen und trocknen Sie die Hände.
Körperschutz
Kompletter Schutzanzug gegen Chemikalien, Die Art der Schutzausrüstung muss entsprechend der Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am jeweiligen Arbeitsplatz ausgewählt werden.
Atemschutz
Wenn die Risikobewertung ergibt, dass ein luftreinigendes Atemschutzgerät angemessen ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Partikel-Atemschutzgerät vom Typ N100 (US) oder Atemschutzpatronen vom Typ P3 (EN 143) als Unterstützung der technischen Kontrollen. Wenn das Atemschutzgerät das einzige Schutzmittel ist, verwenden Sie ein Vollgesichts-Atemschutzgerät mit Luftzufuhr. Verwenden Sie Atemschutzgeräte und Komponenten, die nach den entsprechenden staatlichen Normen wie NIOSH (USA) oder CEN (EU) geprüft und zugelassen sind.

Abschnitt 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
a) Aussehen Form: Pulver
Farbe: grün
b) Geruch Keine Daten verfügbar
c) Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar
d) pH-Wert Keine Daten verfügbar
e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 449,85 °C (841,73 °F)
f) Siedebeginn und Siedebereich
Keine Daten verfügbar
g) Flammpunkt 280 °C (536 °F) bei ca.1,013 hPa (760 mmHg)
h) Verdampfungsgeschwindigkeit Keine Daten verfügbar
i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar
j) Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Keine Daten verfügbar
k) Dampfdruck Keine Daten verfügbar
l) Dampfdichte Keine Daten verfügbar
m) Relative Dichte 3.99 g/cm3 bei 22,5 °C (72,5 °F)
n) Wasserlöslichkeit 0,006 g/l bei 20 °C (68 °F) – schwer löslich
o) Verteilungskoeffizient: Noctanol/
Wasser
Keine Daten verfügbar
p) Selbstentzündungstemperatur
ca.380 °C (716 °F) bei 1.013 hPa (760 mmHg)
q) Zersetzungstemperatur
Keine Daten verfügbar
r) Viskosität Keine Daten verfügbar
s) Explosive Eigenschaften Keine Daten verfügbar
t) Brandfördernde Eigenschaften Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Sicherheitsinformationen
Keine Daten verfügbar

Abschnitt 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Daten verfügbar
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien
Starke Oxidationsmittel, Säuren
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte, die unter Brandbedingungen entstehen. – Schwefeloxide, Mangan/Manganoxide
Andere Zersetzungsprodukte – Keine Daten verfügbar
Im Falle eines Brandes: siehe Abschnitt 5

Abschnitt 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
LD50 Oral – Ratte – weiblich – > 2.000 mg/kg
(OECD Test Guideline 420)
LC50 Inhalation – Ratte – männlich und weiblich – 4 h – > 5,34 mg/l
(OECD Test Guideline 403)
Dermal: Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Hautverätzung/-reizung
Haut – EPISKIN Human Skin Model Test
Ergebnis: Reizt die Haut
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
– Maus
Ergebnis: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
(OECD Test Guideline 429)
Keimzellmutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
IARC: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0.1% wird von der IARC als
wahrscheinliches, mögliches oder bestätigtes menschliches Karzinogen identifiziert.
NTP: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Mengen von mehr als oder gleich 0,1% vorhanden ist, wird von der NTP als
bekanntes oder zu erwartendes Karzinogen identifiziert.
OSHA: Kein Bestandteil dieses Produkts, der in Konzentrationen von mehr als oder gleich 0,1 % vorhanden ist, wird von der OSHA als
Karzinogen oder potenzielles Karzinogen identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität – einmalige Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität – wiederholte Exposition
Keine Daten verfügbar
Aspirationsgefahr
Keine Daten verfügbar
Zusätzliche Informationen
RTECS: Nicht verfügbar
Männer, die Manganstäuben ausgesetzt waren, zeigten eine Abnahme der Fruchtbarkeit. Chronische Manganvergiftungen betreffen vor allem das zentrale Nervensystem. Zu den frühen Symptomen gehören Mattigkeit, Schläfrigkeit und Schwäche in den Beinen. In fortgeschrittenen Fällen treten ein starrer, maskenhafter Gesichtsausdruck, emotionale Störungen wie unkontrolliertes Lachen und ein spastischer Gang mit Tendenz zum Stürzen beim Gehen auf. Eine hohe Inzidenz von Lungenentzündungen wurde bei Arbeitern festgestellt, die dem
Staub oder Rauch einiger Manganverbindungen ausgesetzt waren. Nach unserem besten Wissen sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften nicht gründlich untersucht worden.
Magen – Unregelmäßigkeiten – Basierend auf menschlichen Nachweisen
Magen – Unregelmäßigkeiten – Basierend auf menschlichen Nachweisen

Abschnitt 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN

12.1 Toxizität
Toxizität für Fische Semistatischer Test LC50 – Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) – > 13 mg/l – 96 h
(OECD Test Guideline 203)
Semistatischer Test NOEC – Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) – 7.8 mg/l – 96 h
(OECD Test Guideline 203)
Toxizität für Daphnien und
andere aquatische
Invertebraten
statischer Test EC50 – Daphnia magna (Wasserfloh) – > 6.1 mg/l – 48 h
(OECD Test Guideline 202)
statischer Test NOEC – Daphnia magna (Wasserfloh) – > 6.1 mg/l – 48 h
(OECD Test Guideline 202)
Toxizität für Algen statischer Test EC50 – Desmodesmus subspicatus (Scenedesmus subspicatus) – 4.9
mg/l – 72 h
(OECD Test Guideline 201)
Statischer Test NOEC – Desmodesmus subspicatus (Scenedesmus subspicatus) –
2.6 mg/l – 72 h
(OECD Prüfrichtlinie 201)
Toxizität für Bakterien EC50 – Belebtschlamm – > 1.000 mg/l – 3 h
(OECD Prüfrichtlinie 209)
NOEC – Belebtschlamm – 1.000 mg/l – 3 h
(OECD Prüfrichtlinie 209)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT/vPvB-Beurteilung nicht verfügbar, da Stoffsicherheitsbeurteilung nicht erforderlich/nicht durchgeführt
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
Giftig für Wasserorganismen mit Langzeitwirkung.

Abschnitt 13. ENTSORGUNGSVORSCHRIFTEN

Abfallbehandlungsmethoden
Produkt
Überschüssige und nicht wiederverwertbare Lösungen einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen anbieten. Wenden Sie sich an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen, um dieses Material zu entsorgen.
Kontaminierte Verpackungen
Entsorgen Sie sie wie unbenutztes Produkt.

Abschnitt 14. TRANSPORTANGABEN

DOT (US)
Kein Gefahrgut
IMDG
UN-Nummer: 3077 Klasse: 9 Verpackungsgruppe: III EMS-Nr.: F-A, S-F
Proper shipping name: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Mangan(II)-sulfid)
Schiffsgefährdend:ja
IATA
UN-Nummer: 3077 Class: 9 Verpackungsgruppe: III
Gerechter Versandname: Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. (Mangan(II)sulfid)
Weitere Informationen
EHS-Zeichen erforderlich (ADR 2.2.9.1.10, IMDG-Code 2.10.3) für Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, die Innenverpackungen mit gefährlichen Gütern > 5L für flüssige Stoffe oder > 5kg für feste Stoffe enthalten.

Abschnitt 15. REGELMÄSSIGE ANGABEN

SARA 302 Bestandteile
Keine Chemikalien in diesem Material unterliegen den Meldeanforderungen von SARA Titel III, Abschnitt 302.
SARA 313 Bestandteile
Die folgenden Bestandteile unterliegen den Meldeanforderungen von SARA Titel III, Abschnitt 313:
Mangan(II)sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Revisionsdatum
2007-07-01
SARA 311/312 Gefahren
Akute Gesundheitsgefährdung, Chronische Gesundheitsgefährdung
Massachusetts Right To Know Komponenten
Keine Komponenten unterliegen dem Massachusetts Right to Know Act.
Pennsylvania Right To Know Bestandteile
Mangan(II)sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Revisionsdatum
2007-07-01
Mangan(II)sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Änderungsdatum
2007-07-01
New Jersey Right To Know Bestandteile
Mangan(II)sulfid
CAS-Nr.
18820-29-6
Änderungsdatum
2007-07-01
California Prop. 65 Bestandteile
Dieses Produkt enthält keine Chemikalien, von denen dem Staat Kalifornien bekannt ist, dass sie Krebs, Geburtsfehler oder andere Fortpflanzungsschäden verursachen.

Abschnitt 16. SONSTIGE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen werden als korrekt angesehen, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nur als Leitfaden zu verwenden. Die Angaben in diesem Dokument beruhen auf dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und gelten für das Produkt unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des Produktes dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die sich aus der Handhabung oder aus dem Kontakt mit dem oben genannten Produkt ergeben. Zusätzliche Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. URHEBERRECHT 1997-2018 AMERICAN ELEMENTS. LIZENZ ZUR ANFERTIGUNG UNBEGRENZTER PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ERTEILT.

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