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Eine schriftliche Vollmacht erteilen

Sie können einer anderen Person das Recht erteilen, Ihre verschreibungspflichtigen
Medikamente für Sie abzuholen. Die Person, die die Vollmacht erteilt, ist der Vollmachtgeber, und die Person, die die Vollmacht erhält, wird als Bevollmächtigter (Beauftragter) bezeichnet.
Am 1. Juni 2020 wird ein neues Verfahren eingeführt, das sich auf
das Vollmachtsschreiben auswirkt, das benötigt wird, um die
verschreibungspflichtigen Arzneimittel einer anderen Person in der Apotheke abholen zu können. Mit der Änderung
soll die Patientensicherheit erhöht und der
Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verstärkt werden.

So wirkt sich das auf Sie aus

Ab dem 1. Juni 2020:

  • darf eine Vollmacht maximal vier Jahre gültig sein
  • Sie müssen der Registrierung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen, unabhängig davon, ob Sie die Person sind, die die Vollmacht erteilt, oder der Vertreter, der die Vollmacht erhält.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Vollmacht wird ab
dem Zeitpunkt berechnet, zu dem Sie als Bevollmächtigter Ihre Zustimmung erteilt haben. Wenn Sie
beim Wechsel des Vollmachtsverfahrens bereits Ihre Zustimmung erteilt haben, wird die Gültigkeitsdauer ab dem 1. Juni

Zustimmung

Am 1. Juni 2020 führen wir ein neues Verfahren ein, das sich auf die Vollmacht auswirkt, die erforderlich ist, um verschreibungspflichtige Arzneimittel einer anderen Person in einer Apotheke (Apotek) abholen zu können.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) müssen Sie der Registrierung personenbezogener Daten zustimmen, bevor diese durchgeführt werden kann; dies gilt sowohl, wenn Sie ein Vollmachtgeber sind, als auch, wenn Sie die Vollmacht als Vertreter erhalten. Wenn Sie ein Bevollmächtigter sind, müssen Sie Ihre Zustimmung entweder innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Neuregistrierung einer Vollmacht oder spätestens bis zum 31. Januar 2021 erteilen, wenn eine Vollmacht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Vollmachtsverfahrens bereits registriert ist, andernfalls erlischt die Vollmacht aus der Vollmacht.

Ein Vollmachtsschreiben registrieren und Zustimmung digital erteilen

Sie können ein Vollmachtsschreiben für eine andere Person registrieren und Ihre Zustimmung digital über den elektronischen Dienst Läkemedelskollen/Medicine Check erteilen.

Registrieren Sie eine Vollmacht und erteilen Sie Ihre Zustimmung im e-Service Läkemedelskollen/Medicine Check
(Dieser e-Service ist nur auf Schwedisch verfügbar)

Sie können diese Aufgabe auch erledigen, indem Sie sich bei 1177.se einloggen und auf den Link „läkemedelstjänster“ (Dienstleistungen für verschreibungspflichtige Medikamente) klicken.
Die Informationen sind nur auf Schwedisch verfügbar
Der Service ist auch in allen Apotheken verfügbar.

Registrieren Sie eine Vollmacht und geben Sie Ihre Zustimmung auf Englisch

Wenn Sie eine Vollmacht auf Englisch registrieren möchten, können Sie ein Formular verwenden.

Registrieren Sie eine Vollmacht und geben Sie Ihre Zustimmung mit einem Formular auf Englisch

Vielleicht haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie die e-hälsomyndigheten/Schwedische eHealth Agentur

Telefon: 0771-766 200

E-Mail: [email protected]

Über Genehmigungsschreiben auf Schwedisch

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