Das Außenministerium hat nun die Befreiung von der Interviewpflicht auf Antragsteller ausgeweitet, die eine Verlängerung eines Visums beantragen, das innerhalb der letzten 48 Monate abgelaufen ist, und hat diese Befreiungsbefugnis bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Mit anderen Worten, jeder Antragsteller, dessen Visum innerhalb der letzten 48 Monate vor der Antragstellung abgelaufen ist, hat bis zum 31. Dezember 2021 Anspruch auf eine Befreiung von der Interviewpflicht für einen Visumantrag derselben Klassifizierung.
Alle Visumantragsteller benötigen einen Interviewtermin, mit Ausnahme von Antragstellern, die ein offizielles Visum beantragen und Fällen von Interview Waiver (IW). Dazu gehören Erstantragsteller, die jünger als 14 Jahre oder 80 Jahre oder älter sind, sowie einige Antragsteller, die eine Verlängerung beantragen. Sie werden darüber informiert, ob Sie für IW in Frage kommen, wenn Sie Ihren Antrag auf der Website des Visa Service ausfüllen.
VERLÄNGERUNG
Einige Antragsteller, die eine Verlängerung ihres Visums beantragen, sind berechtigt, einen Antrag über IW zu stellen. Diese besondere Ausnahme gilt nur für Antragsteller, die ALLE der folgenden Qualifikationen erfüllen:
- Der Antragsteller beantragt ein Visum im Konsularbezirk seines gewöhnlichen Wohnsitzes UND
- Der Antragsteller beantragt dieselbe Visumsklasse und -kategorie wie das vorherige Visum, mit derselben Passart und Staatsangehörigkeit UND
- Der Antragsteller beantragte das letzte Visum nach dem 31. Dezember 2007, UND
- Der Antragsteller war 14 Jahre oder älter, als das vorherige Visum ausgestellt wurde UND
- Das Visum des Antragstellers trägt nicht die Aufschrift „Clearance“, „Waiver“ oder „Blanko“ UND
- Das aktuelle Visum des Antragstellers ist noch gültig oder es ist vor weniger als 48 Monaten abgelaufen
Die Bearbeitung dieser Anträge kann bis zu drei Wochen dauern. In einigen Fällen kann sich die Botschaft mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten zu vereinbaren.
ANTRAGSTELLER UNTER 14 JAHREN UND ÜBER 80 JAHRE
Antragsteller unter 14 Jahren und über 80 Jahren müssen keinen Termin für ein Gespräch in der Botschaft vereinbaren, unabhängig davon, ob es sich um Erstanträge oder Verlängerungen handelt. Antragsteller können ihren Antrag zusammen mit allen Unterlagen über den Kurierdienst einreichen.
Visumanträge für Kinder unter 14 Jahren sollten außerdem enthalten:
- Fotokopien der biografischen Informationsseite des Reisepasses jedes Elternteils und des gültigen U.
Wenn die Eltern des jungen Antragstellers kein gültiges US-Visum haben und eine andere Person mit dem jungen Antragsteller reist (z. B., Großelternteil):
- Kopie der biografischen Seiten des Reisepasses der Eltern.
- Kopie des US-Visums der Person, die mit dem Kind reist.
- Einverständniserklärung der Eltern, aus der hervorgeht, dass sie wissen, dass das Kind mit dieser Person in die Vereinigten Staaten reist.
BEWERBUNG VON IW
Um das IW-Verfahren einzuleiten, gehen Sie bitte hier auf die Website der Visa-Dienste und klicken Sie auf „Bewerben“.