V8 Splash ist „künstlich aromatisiertes Zuckerwasser, das als Fruchtsaft ausgegeben wird“, so der Vorwurf in der Klage

V8 Splash-Getränke enthalten Wasser, Maissirup mit hohem Fruchtzuckergehalt, rekonstituierten Gemüsesaft und weniger als 2 % einer rekonstituierten Fruchtsaftmischung sowie natürliche Aromen, Zitronensäure, Apfelsäure, Vitamin C (Ascorbinsäure), Rot Nr. 40 und Sucralose.

„Die Produkte bestehen zu 95 % aus Wasser und Maissirup mit hohem Fruchtzuckergehalt, ergänzt durch 3 % rekonstituierten Karottensaft und 2 % oder weniger des Saftes aller Früchte und Beeren, nach denen die Produkte benannt sind“, heißt es in der Klage.*

„Das Produkt ‚Berry Blend‘ der Beklagten enthält beispielsweise weniger als 2 % des Saftes aller auf dem Etikett angegebenen Beeren zusammen. Anstelle von gesundem Fruchtsaft enthalten die Produkte stattdessen große Mengen raffinierten Zuckers. Tropical Blend V8 Splash zum Beispiel enthält 18 g Zucker pro Portion (8 oz), mehr als die vollgepackte Grape Kool-Aid.“

Apfelsäure

Der Großteil der am 2. April in Kalifornien eingereichten Klage bezieht sich jedoch auf die Herkunft und Funktion von Apfelsäure – einem Lebensmittelzusatzstoff, der üblicherweise als Säuerungsmittel und zur Erhöhung des Säuregehalts verwendet wird.

Während Apfelsäure in einigen Früchten natürlich vorkommt, handelt es sich bei der von Campbell Soup in V8 Splash verwendeten Version um d-l-Äpfelsäure, eine „synthetische Petrochemikalie, die zugesetzt wird, um den Geschmack echter Früchte zu simulieren“, heißt es in der Beschwerde, die argumentiert, dass die Getränke daher als „künstlich aromatisiert“ bezeichnet werden sollten.

„Für jede der üppigen reifen Beeren, die auf dem Etikett abgebildet sind, beträgt der tatsächliche Saft im Produkt nur 0,004 Prozent des Inhalts – weniger als ein halbes Prozent“, sagt die Klägerin Hortense Sims.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.