Warum wir Fisch essen dürfen, ohne ihn zu schlachten – Islamweb – Fatwas

Alles vollkommene Lob gebührt Allaah, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge, dass es niemanden gibt, der anbetungswürdig ist, außer Allaah, und dass Muhammad  sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah seinen Namen in Ehren halten) Sein Sklave und Gesandter ist.

Erstens wird Allaah nicht befragt über das, was Er tut; Allaah sagt (was bedeutet): {Er ist nicht zu befragen über das, was Er tut, aber sie werden befragt werden.} Der Mensch soll sich also dem unterwerfen, was Allah ihm vorgeschrieben hat, und Allah schreibt nichts vor, außer einer Weisheit, die wir vielleicht kennen oder auch nicht. In der Tat wird in einem Saheeh Hadeeth überliefert, dass es erlaubt ist, Fisch zu essen; der Prophet  sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah seinen Namen in Ehren halten) sagte: „Es gibt zwei tote Tiere, die für uns rechtmäßig sind: das sind Fische und Heuschrecken…“

Allerdings ist es erlaubt, den Grund hinter (einer gegebenen) Gesetzgebung zu suchen, und es kann sein, dass die Weisheit hinter dem Nichtschlachten des Fisches darin besteht, dass der tote Fisch rein ist, da er kein (fließendes) Blut hat, das aufgrund seines Todes in ihm zurückbleibt, im Gegensatz zum Vieh und anderen Tieren, die nach islamischen Riten geschlachtet werden müssen, damit sie rechtmäßig gegessen werden können, da seine toten Tiere unrein sind, weil sie Blut haben, das aufgrund ihres Todes in ihnen zurückbleibt, Sie können also nicht rein werden, außer wenn sie nach islamischem Ritus (lebendig) geschlachtet werden.

Ibn Al-Qayyim  möge Allaah ihm gnädig sein sagte: „Die toten Tiere sind verboten, weil Zeugen (Flüssigkeiten), Ausscheidungen und schädliches Blut in ihnen verbleiben, daher ist das Schlachten ein Grund, es zum Verzehr zuzulassen, weil es diese Ausscheidungen und das Blut entfernt. Was den Tod selbst betrifft, so führt er nicht zu einem Verbot, da er durch das Schlachten auf dieselbe Weise eintritt wie aus anderen Gründen. Wenn also kein Blut und keine Ausscheidungen im Tier vorhanden sind, die durch das Schlachten nach islamischem Ritus entfernt werden, wird es durch seinen Tod nicht verboten, und es ist keine Bedingung, es zu schlachten, um es genießbar zu machen, wie es bei den Heuschrecken der Fall ist. Deshalb wird das, was kein fließendes Blut hat, durch den Tod nicht unrein, wie Fliegen, Bienen und dergleichen, und der Fisch ist ihnen gleich, denn wenn er Blut und Ausscheidungen hätte, die bei seinem Tod in ihm verbleiben, wäre er nicht rechtmäßig, wenn er stirbt, ohne nach islamischem Ritus geschlachtet worden zu sein.“

Allaah weiß es am besten.

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