Welche Draht- und Unterbrechergröße für 5500-W-Wassererhitzer?

Ein 5.500-Watt-Wassererhitzer mit einer Nennspannung von 208 oder 240 V benötigt 10 AWG und eine Unterbrecherkapazität von 40 A für 208 V oder 35 A für eine 240-V-Nennspannung.

Hinweis: Bei gleicher Nennleistung (5.500 W) ist die Leistung des Schutzschalters bei einer niedrigeren Spannung geringer.

Spannungswerte des Wassererhitzers und ihre Auswirkungen auf die Kapazität des Kabels und des Schutzschalters

Ihr Wassererhitzer kann eine der Spannungswerte 120, 208, 277 oder 480 V haben. Die Stromstärke kann anhand der Formel ermittelt werden:

  • Leistung des Wassererhitzers (Watt) / Spannung (Volt).

Aus der Formel ergibt sich, dass eine niedrigere Spannung zu einem höheren Nennstrom führt und daher je nach Spannung eine geringere Drahtstärke und eine höhere Schutzschalterleistung erforderlich sein kann.

Es ist daher wichtig, sich zu vergewissern, dass das Heizgerät für die gewünschte Spannung verfügbar ist, da dies die Wahl des Kabels und der Größe des Schutzschalters beeinflusst.

Berechnung des Kabels und der Größe des Schutzschalters für den Warmwasserbereiter

Die Größe des Kabels für den Warmwasserbereiter

Ein Heizgerät mit einer Nennleistung von 5.500 W bei 240 V hat einen Nennstrom von 5500/240 = 22,91 Ampere. Dies ist die Mindeststromstärke des Heizgeräts.

Bei Verwendung des Rechners für das Verhältnis von Stromstärke zu Kabelquerschnitt beträgt der empfohlene Kabelquerschnitt 10 AWG.

Wassererhitzer-Stromkreisunterbrechergröße

Um die empfohlene Stromkreisunterbrechergröße zu ermitteln, sehen wir uns den folgenden Auszug aus dem NEC 2017 an.

(E) Single Non-Motor-Operated Appliance. Wenn der Abzweigstromkreis ein einzelnes, nicht motorbetriebenes Gerät versorgt, muss die Bemessung des Überstromschutzes den folgenden Anforderungen entsprechen: (1) Er darf den auf dem Gerät angegebenen Wert nicht überschreiten. (2) Nicht mehr als 20 Ampere, wenn die Nennleistung des Überstromschutzes nicht gekennzeichnet ist und das Gerät eine Nennleistung von 13,3 Ampere oder weniger hat; oder (3) Nicht mehr als 150 Prozent des Gerätenennstroms, wenn die Nennleistung des Überstromschutzes nicht gekennzeichnet ist und das Gerät eine Nennleistung von mehr als 13,3 Ampere hat. Entsprechen 150 Prozent der Gerätenennleistung nicht einer genormten Amperezahl der Überstromschutzeinrichtung, so ist die nächsthöhere genormte Nennleistung zulässig.

Ein 5.500-W-Heizgerät mit einer Nennleistung von 240 V benötigt demnach einen 10 AWG-Draht und einen Schutzschalter von 35 A.

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