Haager Konvention

Haager Konvention, eine Reihe von internationalen Verträgen, die auf internationalen Konferenzen in Den Haag in den Niederlanden 1899 und 1907 geschlossen wurden.

Ständiger Schiedsgerichtshof
Ständiger Schiedsgerichtshof

Mitglieder des Ständigen Schiedsgerichtshofs, der 1899 in Den Haag gegründet wurde, um internationale Streitigkeiten auf gerichtlichem Wege beizulegen.

Library of Congress, Washington, D.C.

Die erste Konferenz wurde auf Einladung des Grafen Michail Nikolajewitsch Murawjow, des Außenministers von Zar Nikolaus II. von Russland, einberufen. In seinem Rundschreiben vom 11. Januar 1899 schlug Graf Murawjow bestimmte Themen zur Diskussion vor: (1) eine Begrenzung des Ausbaus der Streitkräfte und eine Verringerung des Einsatzes neuer Waffen, (2) die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention von 1864 auf die Seekriegsführung und (3) eine Revision der nicht ratifizierten Brüsseler Erklärung von 1874 über die Gesetze und Gebräuche der Landkriegsführung. Die Konferenz tagte vom 18. Mai bis 29. Juli 1899; 26 Nationen waren vertreten. Nur zwei amerikanische Länder, die Vereinigten Staaten und Mexiko, nahmen daran teil.

Obwohl die Konferenz von 1899 ihr Hauptziel, die Begrenzung der Rüstung, nicht erreichte, verabschiedete sie Konventionen, die die Bedingungen des Kriegszustandes und andere Bräuche in Bezug auf den Krieg zu Land und zur See definierten. Außerdem wurden drei Erklärungen angenommen – eine zum Verbot der Verwendung von Erstickungsgasen, eine weitere zum Verbot der Verwendung von Expansionsgeschossen (Dumdums) und eine weitere zum Verbot des Abschusses von Geschossen oder Sprengstoffen aus Ballons. Der letzte und wichtigste Punkt war die Verabschiedung des Übereinkommens zur pazifischen Beilegung internationaler Streitigkeiten, mit dem der Ständige Schiedshof geschaffen wurde.

Die Konferenz von 1907 wurde zwar zunächst von US-Präsident Theodore Roosevelt vorgeschlagen, aber offiziell von Nikolaus II. einberufen. Diese Konferenz tagte vom 15. Juni bis zum 18. Oktober 1907 und wurde von den Vertretern von 44 Staaten besucht. Auch hier wurde der Vorschlag zur Begrenzung der Rüstung nicht angenommen. Die Konferenz nahm jedoch mehrere Übereinkommen an, die sich u. a. auf die Anwendung von Gewalt zur Eintreibung von Vertragsschulden, die Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Land- und Seekrieg, das Legen von automatischen U-Boot-Kontaktminen, den Status feindlicher Handelsschiffe, die Bombardierung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten und die Einrichtung eines internationalen Preisgerichts bezogen. Auf der Konferenz von 1907 wurde die Erklärung über das Verbot des Abschusses von Geschossen aus Ballons erneuert, die Erklärungen über das Verbot von erstickendem Gas und expandierenden Geschossen wurden jedoch nicht bestätigt. Die abschließenden Handlungen der Konferenz waren die einstimmige Annahme des Prinzips der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit durch die Delegierten und die Formulierung einer Reihe von Voeux (Entschließungen), von denen die erste die Empfehlung war, in acht Jahren eine weitere Konferenz einzuberufen, womit das Konzept eingeführt wurde, dass der beste Weg zur Lösung internationaler Probleme in einer Reihe von aufeinanderfolgenden Konferenzen besteht.

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Obwohl die für 1915 anberaumte Konferenz wegen des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs nicht zustande kam, beeinflusste die Konferenzidee stark die Schaffung des besser organisierten Völkerbunds nach dem Krieg.

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