Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht in Kanada
Das kanadische Working Holiday Programm wurde entwickelt, um jungen ausländischen Staatsangehörigen auf einfache Weise die Möglichkeit zu geben, für einen bestimmten Zeitraum (6 Monate bis 2 Jahre, manchmal mit der Option auf Verlängerung) Erfahrungen im Arbeiten und Reisen in Kanada zu sammeln. Ermöglicht wird dies durch bilaterale Abkommen mit einer ausgewählten Gruppe von Ländern. Sie müssen aus einem der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Länder stammen, um sich bewerben zu können. Die Altersvoraussetzungen für Antragsteller sind je nach Land unterschiedlich und liegen zwischen 18 und 35 Jahren (Einzelheiten siehe Tabelle unten). Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei für Einwanderungsrecht in Kanada.
Die Aufnahme in dieses Programm ist relativ vielversprechend, da es weniger Anforderungen als die meisten kanadischen Einwanderungsprogramme gibt, die erfüllt werden müssen. Zum Beispiel ist für das kanadische Working Holiday Visum KEIN Jobangebot erforderlich. Da jedoch weniger Anforderungen zu erfüllen sind, gibt es bestimmte Berufe, in denen Sie nicht arbeiten dürfen, wie z. B. im Gesundheitswesen und in der Tagespflege, da diese Berufe weitere Anforderungen zum Schutz der Öffentlichkeit erfordern.
Es gelten weitere Anforderungen wie:
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Nachweis des Wohnsitzes und der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes (je nach Land können unterschiedliche Bedingungen gelten);
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der Antragsteller muss nachweisen können, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt bei der Ankunft zu bestreiten;
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für die Dauer des Aufenthalts krankenversichert sein (der Antragsteller muss möglicherweise bei der Ankunft einen Versicherungsnachweis vorlegen);
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eine Teilnahmegebühr in Höhe von 150 CAD entrichten;
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der Antragsteller darf noch nicht am Working Holiday Program teilgenommen haben (bei bestimmten Ländern ist jedoch eine Verlängerung möglich – siehe Tabelle unten).
Herkunftsland | Altersvoraussetzungen | Aufenthalt in Kanada erlaubt | Medizinische Untersuchung erforderlich? |
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Australien | 18 bis 30 | Zwei Jahre (kann erneut beantragt werden) | Nein |
Belgien | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Chile | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Tschechische Republik | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Dänemark | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Estland | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Frankreich | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Deutschland | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Hong Kong | 18 bis 30 | Ein Jahr | Ja |
Irland | 18 bis 35 | Ein Jahr (kann erneut beantragt werden) | Nein |
Italien | 18 bis 35 | 6 Monate | Nein |
Japan | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Korea, Rep. | 18 bis 30 | Ein Jahr | Ja |
Lettland | 18 bis 35 | Ein Jahr | Ja |
Litauen | 18 bis 35 | Ein Jahr | Ja |
Mexiko | 18 bis 29 | Ein Jahr | Nein |
Niederlande | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Neuseeland | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Norwegen | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Polen | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Slowenien | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Spanien | 18 bis 35 | Ein Jahr | Nein |
Schweden | 18 bis 30 | Ein Jahr | Nein |
Taiwan | 18 bis 35 | Ein Jahr | Ja |
Ukraine | 18 bis 35 | Ein Jahr | Ja |
Vereinigtes Königreich | 18 bis 30 | Ein Jahr (kann sich erneut bewerben) | Nein |