Megan’s Law Helpline expandiert nach North Carolina

Staat gegen B.S.: Nicht schuldig in einem Fall von Mord ersten Grades.

In diesem Fall wurde unser Mandant wegen Mordes ersten Grades in Verbindung mit einer Schießerei im Vorbeifahren in Charlotte, NC, angeklagt. Zu den Beweisen des Staates gehörten GPS-Daten, die belegen, dass unser Mandant am Tatort war, sowie Beweise dafür, dass unser Mandant im Gefängnis ein Geständnis gegenüber einem Häftling abgelegt hat. Dennoch konnten wir die Geschworenen überzeugen, unseren Mandanten einstimmig für nicht schuldig zu erklären. Er wurde noch am selben Tag aus dem Gefängnis entlassen.

Staat gegen S.G.: Anklage wegen Mordes ersten Grades abgewiesen.

Unser Mandant wurde wegen des Todes durch Erschießen im Zusammenhang mit einem angeblichen Einbruch angeklagt. Zu den Beweisen des Staates gehörte ein Mitangeklagter, der behauptete, unser Mandant sei der Schütze. Nach einer gründlichen Untersuchung mit Hilfe eines Privatdetektivs konnten wir den Staat davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten vollständig einzustellen.

State v. B.D.: Anklage wegen Mordes ersten Grades abgewiesen.

Nach Durchführung einer Untersuchung und Kommunikation mit dem Staatsanwalt über die Fakten und Umstände, die darauf hinweisen, dass unser Mandant in Selbstverteidigung gehandelt hat, wurde der Fall abgewiesen und als vertretbarer Mord betrachtet.

Staat gegen I.R.: Herabsetzung von Mord ersten Grades auf fahrlässige Tötung und Verschweigen des Todes.

Unser Mandant wurde des Mordes ersten Grades an einer jungen Frau durch eine Überdosis Drogen angeklagt. Nachdem wir den Hintergrund des Verstorbenen untersucht und einen herausragenden Toxikologen engagiert hatten, um die Todestheorie des Staates zu bekämpfen, konnten wir diesen Fall von lebenslänglicher Haft auf 5 Jahre Gefängnis herunterhandeln, wobei die verbüßte Zeit angerechnet wurde.

State v. J.G.:

Unser Mandant wurde des Mordes ersten Grades im Zusammenhang mit einem „schiefgelaufenen Drogendeal“ angeklagt. Nachdem wir die Dienste eines Privatdetektivs in Anspruch genommen und auf Probleme mit der Beweisführung des Staates hingewiesen hatten, konnten wir für unseren Mandanten einen Vergleich aushandeln, der ihm eine lebenslange Haftstrafe ersparte und ihn lediglich zu 12 Jahren Haft verpflichtete.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.